Reparatur- und Wartungsbedingungen
Rechtliches
Allgemeine Reparatur- und Wartungsbedingungen
KS Kaffee – eine Marke der SK Vertriebs & Service GmbH i.G., Albrechtstr. 31, 65185 Wiesbaden
Gilt für Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB · Stand: 30.10.2026
Inhalt
- Geltungsbereich und Begriffe
- Auftragserteilung und Geräteannahme
- Kostenfreie Vorabdiagnose und Reparaturkostenlimit
- Festpreisreparaturen
- Wartung
- Kostenvoranschlag (KVA)
- Reinigung
- Bearbeitung, Abholung und Lagerung
- Nicht abgeholte Geräte – Verwertung und Entsorgung
- Reklamationen und Mängelrechte
- Eigenverschulden und nicht feststellbare Fehler
- Wertgegenstände, Zubehör, Altteile und Entsorgung
- Versand
- Datenschutz und vernetzte Geräte
- Geräte aus Drittländern
- Leihgeräte
- Freiwillige Reparaturgarantie – Garantieerklärung nach § 479 BGB
- Preise und Zahlung
- Haftung
- Widerrufsrecht
- Verbraucherschlichtung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Begriffe
Diese Bedingungen gelten für alle Diagnose-, Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsleistungen von KS Kaffee an Kaffeemaschinen und verwandten Geräten (nachfolgend „Geräte“) gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer gelten ergänzend bzw. abweichend die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen.
- Werkvertrag: Unsere Leistungen sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
- Kostenfreie Vorabdiagnose: unverbindliche Ersteinschätzung an der Theke ohne Öffnen des Geräts (Ziff. 3).
- Reparaturkostenlimit: von Ihnen festgelegter Höchstbetrag, bis zu dem wir ohne Rückfrage reparieren dürfen (Ziff. 3).
- Festpreisreparatur: pauschalierte Reparatur inkl. definierter Ersatzteile und Leistungen auf Basis der jeweils gültigen Festpreistabelle (Ziff. 4).
- Kostenvoranschlag (KVA): kostenpflichtige, unverbindliche Vorkalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten nach Werkstattdiagnose (Ziff. 6).
- Reparaturgarantie: freiwillige Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten (Ziff. 17).
2. Auftragserteilung und Geräteannahme
2.1 Auftrag und Empfangsbeleg
Der Auftrag kommt mit Ihrer Unterschrift bzw. Bestätigung auf dem Auftragsschein zustande. Sie erhalten einen Empfangsbeleg, auf dem Gerät, mitgegebenes Zubehör, die gewählte Option (Reparaturkostenlimit, Festpreis oder KVA) sowie ggf. Ihr Limit vermerkt sind.
2.2 Angaben und Kontaktdaten
Bitte beschreiben Sie das Fehlerbild so genau wie möglich und geben Sie Kontaktdaten an, unter denen wir Sie erreichen. Änderungen Ihrer Kontaktdaten teilen Sie uns bitte mit.
2.3 Vorbereitung des Geräts
Bitte entleeren Sie vor der Abgabe Wassertank, Tropfschale, Tresterbehälter und – falls vorhanden – den Milchbehälter, und bringen Sie alle zum Betrieb nötigen Anbauteile mit.
2.4 Ablehnung der Annahme
Wir können die Annahme oder Bearbeitung von Geräten ablehnen, die stark verschmutzt sind oder Schimmel-, Ungeziefer- bzw. Schädlingsbefall aufweisen, oder von denen eine erkennbare Gefahr ausgeht.
2.5 Hersteller- und Händlergarantien
Steht Ihr Gerät noch unter einer Hersteller- oder Händlergarantie, kann eine Reparatur durch uns dazu führen, dass diese Garantie entfällt. Bitte prüfen Sie dies vor Auftragserteilung; wir weisen Sie gern darauf hin.
2.6 Bearbeitungsort
Wir können Geräte zur Bearbeitung zwischen unseren Standorten Frankfurt und Wiesbaden transportieren. Das Transportrisiko für diesen internen Transport trägt KS Kaffee.
2.7 Ersatzteile
Wir verwenden Original-Ersatzteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile.
2.8 Leistungsumfang: technische Defekte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beheben wir ausschließlich technische und Funktionsdefekte. Optische Mängel (z. B. Kratzer, Dellen, Verfärbungen, Risse an Gehäuseteilen) sind nicht Gegenstand des Auftrags – auch dann nicht, wenn sie durch Transport oder Versand entstanden sein können. Von uns verursachte Schäden bleiben hiervon unberührt (Ziff. 19).
3. Kostenfreie Vorabdiagnose und Reparaturkostenlimit
Sie wählen bei uns frei zwischen drei Wegen: kostenfreie Vorabdiagnose mit Reparaturkostenlimit, Festpreisreparatur oder kostenpflichtiger Kostenvoranschlag. Die Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander.
3.1 Vorabdiagnose an der Theke
Die Vorabdiagnose an der Theke ist kostenfrei. Sie umfasst ein Gespräch zum Fehlerbild sowie eine äußere Sichtprüfung bzw. einen Kurztest ohne Öffnen des Geräts. Es handelt sich um eine unverbindliche Ersteinschätzung; eine verbindliche Aussage zu Fehlerursache und Kosten ist damit nicht verbunden.
3.2 Reparaturkostenlimit
Sie können einen Höchstbetrag (inkl. MwSt.) festlegen, bis zu dem wir die Reparatur ohne weitere Rückfrage ausführen dürfen. Das Limit wird auf dem Auftragsschein vermerkt.
3.3 Überschreitung des Limits
Zeichnet sich ab, dass das Limit nicht ausreicht, informieren wir Sie, bevor es überschritten wird. Ohne Ihre Freigabe führen wir keine darüber hinausgehenden Arbeiten aus.
3.4 Ablehnung der Fortführung
Lehnen Sie die Fortführung ab, erhalten Sie Ihr Gerät zurück. Berechnet werden in diesem Fall ausschließlich der tatsächliche Aufwand und die bis zu Ihrer Entscheidung ausgeführten Arbeiten – höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Limits. Diese Kosten können von der Ersteinschätzung an der Theke abweichen. Für eine Sicherheitsprüfung gilt Ziff. 6.10.
4. Festpreisreparaturen
4.1 Grundsatz
Festpreisreparaturen erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung auf Basis der jeweils gültigen Festpreistabelle (siehe Siebträgermaschinen und Kaffeevollautomaten). Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden MwSt. Ist Ihr Modell nicht aufgeführt, gilt die Pauschale für das nächstgelegene Gerät.
4.2 Leistungsumfang
Eine Festpreisreparatur umfasst:
- die Leistungen einer Wartung gemäß Ziff. 5 (ohne eigenständige Mängelbeseitigungspflicht der Wartung),
- die Beseitigung technischer Defekte,
- den Austausch typischer Verschleiß- und Funktionsteile (z. B. Pumpe, Heizsystem, Ventile, Antriebe, Mahlwerk, Dichtungen), soweit zur Fehlerbehebung erforderlich,
- eine Funktions- und Sicherheitsprüfung.
4.3 Ausschlussgründe
Eine Festpreisreparatur ist insbesondere ausgeschlossen bei (stattdessen unterbreiten wir ein KVA-Angebot):
- Gerätealter über 10 Jahre bei Kaffeevollautomaten bzw. über 15 Jahre bei Siebträgermaschinen,
- Transportschäden (mangelhafte Verpackung),
- Wasser-, Sturz-, Überspannungs- oder Blitzschäden, Gehäuse- oder Chassisschäden, Stand- und Lagerschäden, biologischer Kontamination (z. B. Schimmel),
- fehlerhaften oder fehlenden Angaben, die erkennbar zu erhöhtem Reparatur- oder Verwaltungsaufwand führen,
- Defekten an Chassis, Haupt-Elektronik (Steuerplatinen), Display, kosmetischen Teilen (z. B. Tank- oder Bohnendeckel), höhenverstellbarem Auslauf oder Tassenablage,
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie gewerbliche Nutzung von Haushaltsgeräten (Ziff. 4.4),
- kalkbedingten Schäden und Pflegeversäumnissen,
- Nutzung nicht geeigneten oder nicht originalen Zubehörs, soweit der Schaden hierauf beruht,
- Defekten an Zubehör,
- Fremdeingriff oder Vorreparatur (Ziff. 4.6),
- wirtschaftlichem Totalschaden.
In Ausnahmefällen entscheiden wir nach eigenem Ermessen und Erfahrung, ob wir die Reparatur trotz Ausschlussgrund zum Festpreis anbieten. Festpreise können wir auf Privatkund:innen begrenzen; bei gewerblichen Aufträgen erfolgt die Abrechnung in der Regel nach KVA.
4.4 Gewerbliche Nutzung von Haushaltsgeräten
Als gewerbliche Nutzung gilt nicht nur eine im Vergleich zum privaten Haushalt deutlich erhöhte Tassenzahl, sondern auch jede vom privaten Haushalt abweichende Nutzungsumgebung, insbesondere Büros, Praxen, Kanzleien, Werkstätten, Verkaufsräume, Gastronomie, Hotels, Pensionen sowie Vermietungs- und Ferienobjekte. In diesen Fällen sind Festpreisreparatur und freiwillige Reparaturgarantie ausgeschlossen.
4.5 Verfahren beim Ausschluss
Ist eine Festpreisreparatur ausgeschlossen, prüfen wir die Durchführbarkeit der Reparatur und unterbreiten Ihnen ein Angebot für einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (Ziff. 6). Ohne Ihre Zustimmung entstehen hierfür keine Kosten.
4.6 Fremdeingriff
Stellen wir einen unfachmännischen Fremdeingriff oder eine Manipulation fest, berechnen wir den zusätzlichen Diagnoseaufwand nach Zeit (je begonnene 15 Minuten gemäß Preisliste), gedeckelt auf 119 € inkl. MwSt. Der Aufwand wird nachvollziehbar dokumentiert (Fotos/Protokoll).
4.7 Irreparabilität
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur mangels Teileverfügbarkeit oder aus anderen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, berechnen wir eine Prüfpauschale von 99 € inkl. MwSt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden binnen 14 Tagen ab Feststellung der Irreparabilität verrechnet, ein übersteigender Betrag wird erstattet. Für die Entsorgung gilt Ziff. 12.4.
5. Wartung
5.1 Voraussetzungen
Wartungen erfolgen an voll funktionsfähigen Geräten; andernfalls bieten wir Ihnen eine Festpreisreparatur oder einen KVA an.
5.2 Abgrenzung
Die Wartung dient der Pflege und Werterhaltung und behebt keine technischen Defekte.
5.3 Inhalt
Reinigung von Brühkreis und Brühgruppe, Entkalkung der wasserführenden Wege, Reinigung des Milchsystems, Feineinstellung des Mahlwerks und Endprüfung. Nach Ermessen des Technikers: Austausch kleiner Dichtungen und Kleinteile.
5.4 Ihre Angaben bei Abgabe
Bei Beauftragung einer Wartung bestätigen Sie, dass Ihnen keine Fehlfunktion, Undichtigkeit, Verstopfung oder auffälligen Geräusche bekannt sind. Akustische Auffälligkeiten können auf Defekte hindeuten, die durch eine Wartung regelmäßig nicht behebbar sind.
5.5 Während der Wartung festgestellte Defekte
- Offensichtliche Defekte entgegen Ziff. 5.4: Wir erstellen einen kostenpflichtigen KVA. Lehnen Sie diesen ab, werden die Wartungspauschale zzgl. KVA-Gebühr fällig – auch wenn die Wartung begonnen wurde, aber nicht sinnvoll fortgeführt werden kann.
- Nicht offensichtliche Defekte: Wir erstellen einen KVA. Lehnen Sie ihn ab und ist die Wartung gleichwohl möglich, fällt nur die Wartungspauschale an (keine KVA-Gebühr).
5.6 Probebezüge und Endprüfung
Funktions- und Endprüfungen erfolgen mit werkstattüblichen Bohnen und Wasser; der Verbrauch ist in Wartung bzw. Festpreis enthalten. Vereinzelte Wassertropfen sowie geringfügige Kaffee-, Pulver- oder Bohnenstaubrückstände im Innenraum sind technisch nicht vollständig vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
6. Kostenvoranschlag (KVA)
6.1 Ausdrückliche Vereinbarung
Ein KVA ist bei uns kostenpflichtig. Die Vergütung wird vor Beginn ausdrücklich vereinbart und auf dem Auftragsschein unter Angabe des Betrags vermerkt; mit Ihrer Unterschrift bzw. Bestätigung willigen Sie in die Berechnung der Überprüfungspauschale ein.
6.2 Überprüfungspauschalen
- Haushalts-Kaffeevollautomaten: 69 € inkl. MwSt.
- Haushalts-Siebträgermaschinen: 99 € inkl. MwSt.
- abweichend für einzelne Bauarten gemäß Preisliste auf der jeweiligen Serviceseite (z. B. gesättigte Brühgruppe, La Marzocco, Dalla Corte, Sage Dual Boiler)
- Gewerbegeräte: nach Aufwand, bis zu 199 € zzgl. MwSt. je Brühgruppe
6.3 Unverbindlichkeit und Überschreitung
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und beruhen auf Diagnose und Erfahrung. Abweichungen von bis zu 20 % sind branchenüblich. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung (mehr als 20 %) ab, informieren wir Sie unverzüglich; die Fortführung erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung (neuer KVA oder Freigabe). Ihr gesetzliches Kündigungsrecht nach § 650 BGB bleibt unberührt. Lehnen Sie die Fortführung ab, berechnen wir ausschließlich den tatsächlichen Aufwand und die bis zur Mitteilung ausgeführten Arbeiten; diese können vom Kostenvoranschlag abweichen.
6.4 Ersatzteilbestellung
Ersatzteile werden nach KVA-Freigabe bestellt, sofern nicht vorrätig. Übliche Lieferzeit: 1–3 Arbeitstage, in Einzelfällen 3–5 Wochen (Lieferengpässe bei Hersteller oder Zulieferer). Den Bezug über Drittlieferanten stimmen wir mit Ihnen ab.
6.5 Beigestellte Ersatzteile
Von Kund:innen mitgebrachte Ersatzteile nehmen wir grundsätzlich nicht an und bauen sie nicht ein.
6.6 Keine Reparaturausführung
Wird nach dem KVA keine Reparatur beauftragt, berechnen wir für Fehlersuche und Ermittlung die vereinbarte Überprüfungspauschale (Ziff. 6.2). Dies gilt auch, wenn kein Fehler feststellbar ist oder eine Fehlbedienung ursächlich war. Für die Sicherheitsprüfung gilt Ziff. 6.10.
6.7 Verrechnung
Beauftragen Sie nach dem KVA die Reparatur, wird die KVA-Gebühr vollständig mit den Reparaturkosten verrechnet.
6.8 Rechnungsadresse
Bitte prüfen Sie Ihre Adressangaben bei der KVA-Freigabe. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen sind ausgeschlossen.
6.9 Auftragsänderungen und Folgeaufträge
Nach der Diagnose oder während der Bearbeitung hinzukommende Leistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, Hygienemaßnahmen, Behebung weiterer Defekte) bedürfen eines gesonderten Auftrags und werden gesondert abgerechnet.
6.10 Sicherheitsprüfung nach abgelehntem KVA (VDE 0701/0702)
Wurde das Gerät zur Diagnose geöffnet und lehnen Sie den KVA ab, gilt:
- Nach VDE 0701/0702 ist eine Sicherheitsprüfung erforderlich, auch wenn keine Reparatur durchgeführt wurde.
- Besteht das Gerät die Prüfung, erfolgt die Rückgabe mit Prüfprotokoll.
- Besteht das Gerät die Prüfung nicht, wird es zu Ihrem Schutz außer Betrieb genommen (Abklemmen bzw. Isolieren des Netzanschlusses, Entfernen des Steckers, Warnaufkleber, schriftlicher Hinweis, Dokumentation). Es darf nur durch einen Elektrofachbetrieb wieder in Betrieb genommen werden.
Sie erhalten ein Protokoll und bestätigen schriftlich die Rückgabe des unreparierten Geräts.
7. Reinigung
7.1 Oberflächenreinigung und Funktionsprüfung
Reinigung mit lebensmittelechten Spezialreinigern, anschließend Funktions- und Dichtigkeitsprüfung. Trotz Sorgfalt können sich vereinzelt Kaffeepulverreste im Innenraum lösen (vgl. Ziff. 5.6).
7.2 Optische Aufbereitung
Einfache optische Reinigung mit lebensmittelechten, ökologisch abbaubaren Spezialmitteln. Fest eingebrannte, alters- oder kalkbedingte Rückstände sowie Fett- und Ölrückstände können verbleiben.
7.3 Intensivreinigung
Eine Intensivreinigung ist optional und nur in Verbindung mit einer Festpreisreparatur verfügbar.
7.4 Reinigungsmittel
Wir setzen ausschließlich NSF-zertifizierte Reinigungsmittel ein.
7.5 Hygienepauschale
Bei stark verunreinigten Geräten (z. B. Schimmel, Milchreste, Larven, Ungeziefer) kann eine Hygienepauschale von bis zu 149 € inkl. MwSt. anfallen. Den Mehraufwand dokumentieren wir (Vorher/Nachher).
7.6 Festpreis-Reinigung
Die Festpreis-Reinigung (Reinigungspauschale) umfasst die Reinigung gemäß Ziff. 7 inkl. Entkalkung und Reinigungsprogrammen. Sie ist keine Wartung und behebt keine technischen Defekte; bei festgestellten Defekten gilt Ziff. 5.5.
8. Bearbeitung, Abholung und Lagerung
8.1 Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage. In Stoß- und Urlaubszeiten bis zu 20 Arbeitstage, in Einzelfällen länger (z. B. Teileengpässe, Sonderaufträge, seltene Fabrikate). Diese Angaben sind Richtwerte, keine verbindlichen Fristen.
8.2 Abholung
Nach Fertigstellung informieren wir Sie über die Abholbereitschaft. Die Abholung erfolgt während der Öffnungszeiten gegen Vorlage des Empfangsbelegs. Bei Abholung durch Dritte sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises der vollmachtgebenden Person vorzulegen. Bei Verlust des Empfangsbelegs ist ein Identitätsnachweis erforderlich.
8.3 Lagerung
Geräte lagern wir ab Mitteilung der Abholbereitschaft bis zu 4 Wochen kostenfrei. Ab dem 29. Kalendertag berechnen wir Lager- und Instandhaltungskosten von 3 € pro Kalendertag.
8.4 Werkunternehmerpfandrecht
Uns steht an dem Gerät das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht zu (§ 647 BGB). Die Herausgabe können wir bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
9. Nicht abgeholte Geräte – Verwertung und Entsorgung
Damit wir Geräte nicht unbegrenzt aufbewahren müssen, gilt für nicht abgeholte Geräte folgendes Verfahren:
9.1 Abholaufforderungen
Wird ein Gerät nach Mitteilung der Abholbereitschaft, nach abgelehntem KVA oder nach festgestellter Irreparabilität nicht abgeholt, fordern wir Sie mindestens viermal über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zur Abholung auf (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Brief). Zwischen den Aufforderungen liegen jeweils mindestens zwei Wochen; mindestens zwei Aufforderungen erfolgen in Textform.
9.2 Letzte Aufforderung mit Fristsetzung
Die letzte Aufforderung erfolgt in Textform. Wir setzen Ihnen darin eine Abholfrist von mindestens vier Wochen und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir das Gerät nach Ablauf der Frist gemäß Ziff. 9.3 und 9.4 verwerten oder entsorgen werden.
9.3 Verwertung
Wird das Gerät auch innerhalb dieser Frist nicht abgeholt und erhalten wir keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, unsere offenen Forderungen (z. B. Reparatur-, Prüf-, Lager- und Entsorgungskosten) durch Verwertung des Geräts im Wege des Pfandverkaufs nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 647, 1228 ff. BGB) zu befriedigen. Die nach § 1234 BGB erforderliche Androhung erfolgt mit der letzten Aufforderung nach Ziff. 9.2.
9.4 Entsorgung
Hat das Gerät keinen nennenswerten Verwertungswert (z. B. bei Totalschaden oder Irreparabilität), sind wir nach Ablauf der Frist berechtigt, es fachgerecht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu entsorgen. Hierfür fällt die Entsorgungspauschale nach Ziff. 12.4 an.
9.5 Freiwilliger Verzicht
Sie können jederzeit – auch schon bei Auftragserteilung – in Textform erklären, dass Sie auf das Gerät verzichten und mit dessen Verwertung oder Entsorgung einverstanden sind. In diesem Fall entfällt das Verfahren nach Ziff. 9.1 und 9.2.
9.6 Bis zur Verwertung
Bis zur Verwertung oder Entsorgung können Sie das Gerät jederzeit gegen Zahlung der offenen Beträge abholen.
10. Reklamationen und Mängelrechte
10.1 Prüfung bei Abholung
Bitte prüfen Sie das Gerät bei Abholung auf äußerlich erkennbare Schäden und Vollständigkeit und teilen Sie Beanstandungen möglichst sofort mit. Das erleichtert die Klärung erheblich.
10.2 Funktionsstörungen
Funktionsstörungen melden Sie bitte unverzüglich nach Entdeckung, möglichst in Textform. Bei Undichtigkeiten oder elektrischen Auffälligkeiten nutzen Sie das Gerät bitte nicht weiter, um Folgeschäden zu vermeiden.
10.3 Anderer Mangel
Stellt sich bei einer Reklamation heraus, dass ein anderer als der behobene Mangel vorliegt, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und berücksichtigen bereits erbrachte Leistungen.
10.4 Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Mängelrechte aus dem Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) einschließlich der gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 634a BGB) bleiben unberührt.
11. Eigenverschulden und nicht feststellbare Fehler
11.1 Eigenverschulden innerhalb der Garantiezeit
Wird ein Gerät innerhalb der Reparaturgarantie (Ziff. 17) zur Garantiereparatur übergeben und stellt sich bei der Diagnose heraus, dass der Defekt auf Eigenverschulden beruht, erstellen wir einen KVA – es sei denn, der Defekt wird bereits im Zuge der Diagnose behoben. Ist der Fehler nach einer Entkalkung, einem Reinigungsprogramm oder einer allgemeinen Reinigung behoben, liegt Eigenverschulden vor. Dann fällt je nach Geräteart eine Pauschale an:
- Einfache Kleingeräte: 49 € inkl. MwSt.
- Kaffeevollautomaten: 99 € inkl. MwSt.
- Siebträgermaschinen mit Boiler oder Thermoblock: 199 € inkl. MwSt.
11.2 Kein Fehler feststellbar
Ist bei einer Überprüfung in der Werkstatt kein Fehler reproduzierbar oder feststellbar, fällt eine Aufwandspauschale an:
- Kaffeevollautomaten: 79 € inkl. MwSt.
- Siebträgermaschinen: 149 € inkl. MwSt.
Dies gilt auch in Reklamationsfällen, in denen kein Mangel festgestellt werden kann. Die kostenfreie Vorabdiagnose an der Theke (Ziff. 3.1) ist hiervon nicht betroffen.
12. Wertgegenstände, Zubehör, Altteile und Entsorgung
12.1 Zubehör
Mitgegebenes Zubehör wird auf dem Empfangsbeleg vermerkt. Bitte geben Sie nur Zubehör mit, das für die Bearbeitung erforderlich ist.
12.2 Wertgegenstände
Gegenstände, die nicht zum üblichen Lieferumfang des Geräts gehören (z. B. Bargeld, Münzen, Schmuck, Bohnen-Restbestände, Speichermedien, Zubehör fremder Hersteller), werden bei der Annahme nicht gesondert erfasst. Für deren Verlust oder Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; Ziff. 19 bleibt im Übrigen unberührt.
12.3 Ausgebaute Altteile
Ausgebaute Defekt- und Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern Sie die Rückgabe nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich verlangt haben.
12.4 Entsorgungspauschale
Wird ein Gerät bei wirtschaftlichem Totalschaden, Irreparabilität (Ziff. 4.7), auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder nach Ziff. 9.4 bei uns entsorgt, berechnen wir eine Entsorgungspauschale von 49 € inkl. MwSt., zusätzlich zu angefallenen Diagnose-, Prüf- oder Aufwandskosten.
13. Versand
Ein Versand ist nach individueller Absprache möglich. Das Risiko der Hinsendung an uns trägt die/der Versender:in.
Verpackung: Geräte sind transportsicher zu verpacken – idealerweise im Originalkarton bzw. in einer stabilen, passenden Transportkartonage mit ausreichender Polsterung an allen Seiten. Bitte entleeren Sie vorher Wassertank, Tropfschale, Tresterbehälter und Milchsystem, entnehmen Sie lose Teile und verpacken Sie diese separat. Schäden durch mangelhafte oder ungeeignete Verpackung sind von der freiwilligen Reparaturgarantie und der Festpreisreparatur ausgeschlossen (Ziff. 4.3, 17).
Optische Schäden: Wir reparieren – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich technische und Funktionsdefekte (Ziff. 2.8). Optische Schäden, die beim Versand entstanden sein können, beheben wir nicht.
Für die Rücksendung gelten die im Auftrag bzw. KVA genannten Konditionen. Mehrkosten durch eine fehlerhafte Lieferadresse oder einen auf Ihre Veranlassung erfolgten Mehrfachversand tragen Sie.
14. Datenschutz und vernetzte Geräte
Bei Geräten mit WLAN-, Bluetooth- oder App-Funktionen löschen Sie bitte vor der Übergabe alle gespeicherten personenbezogenen Daten (insbesondere WLAN-Zugangsdaten, App- und Cloud-Verknüpfungen, Nutzer- und Getränkeprofile) oder setzen Sie das Gerät zurück. Diagnose-, Reset- oder Reparaturmaßnahmen können gespeicherte Einstellungen und Profile löschen; eine Pflicht zur Datensicherung besteht für uns nicht. Für die Haftung gilt Ziff. 19. Zur Dokumentation des Gerätezustands können wir Fotos anfertigen. Wir verarbeiten ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Kunden- und Auftragsdaten nach Maßgabe unserer Datenschutzhinweise.
15. Geräte aus Drittländern
Geräte, die nicht für den Betrieb am deutschen 230-V-Netz vorgesehen sind (z. B. 110-V-Geräte, länderspezifische Steckervarianten, Reimporte ohne deutsche Konformitätskennzeichnung), bearbeiten wir nur nach Einzelfallprüfung und gegen einen im KVA ausgewiesenen Mehraufwandszuschlag. Die Reparaturgarantie kann in diesen Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein; dies weisen wir im KVA gesondert aus.
16. Leihgeräte
Leihgeräte stellen wir nach Verfügbarkeit zur Verfügung; ein Anspruch auf ein Leihgerät besteht nicht. Erhalten Sie ein Leihgerät, gilt:
- Leihgeräte dürfen nur haushaltsüblich verwendet werden und sind pfleglich zu behandeln. Übliche Gebrauchsspuren sind zulässig.
- Bei Rückgabe sind Auffangschale, Satzbehälter und Wassertank geleert, die Brühgruppe unter klarem Wasser gespült und grobe Kaffeereste entfernt.
- Bei mangelnder Pflege fällt eine Reinigungspauschale von 79 € inkl. MwSt. an. Reparaturen werden nach Aufwand abgerechnet, Gehäuse- und Anbauteilschäden nach Materialwert zzgl. Arbeitszeit. Bei verschuldeten Totalschäden ist der Zeitwert des Leihgeräts die Obergrenze.
- Leihgeräte verfügen über interne Zähler. Das tägliche Nutzungslimit beträgt 30 Tassen; eine deutliche Überschreitung kann zu einer angemessenen Nutzungspauschale führen.
17. Freiwillige Reparaturgarantie – Garantieerklärung nach § 479 BGB
- Garantiegeber: SK Vertriebs & Service GmbH i.G. (KS Kaffee), Albrechtstr. 31, 65185 Wiesbaden
- Geltungsbereich: Deutschland
- Begünstigte: Kund:innen unserer Reparaturleistungen
- Garantiegegenstand: Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Reparatur eingebauten Teile sowie ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturarbeiten
- Dauer: 12 Monate ab Abholung bzw. Anlieferung; 6 Monate bei Geräten ohne auslesbaren Tassenzähler
- Leistung im Garantiefall: kostenfreie Nachbesserung der betroffenen Reparaturleistung bzw. Austausch der eingebauten Teile; weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht
- Ausschlüsse: Transportschäden (mangelhafte Verpackung), Wasser-, Sturz- und Überspannungsschäden, Gehäuse- und Chassisschäden, biologische Kontamination, falsche Bedienung, Fremdkörper und ungeeignete Bohnen, kalk- und pflegebedingte Schäden, nicht bestimmungsgemäße oder gewerbliche Nutzung von Haushaltsgeräten (Ziff. 4.4), Nutzung nicht geeigneten oder nicht originalen Zubehörs (soweit ursächlich), Defekte an Zubehör sowie Fremdeingriffe (Ziff. 4.6)
- Geltendmachung: Vorlage des Geräts in einem unserer Geschäfte in Frankfurt oder Wiesbaden unter Angabe der Auftrags- oder Rechnungsnummer; die Diagnose erfolgt in unserer Werkstatt
- Hinweis zur Prüfung: Unsere Prüfungen erfolgen ohne eingesetzten Wasserfilter; dies ist keine Empfehlung für den Betrieb.
Verhältnis zu Ihren gesetzlichen Rechten: Diese Garantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten als Verbraucher:in. Ihre gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB) bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.
18. Preise und Zahlung
Es gelten die im Auftrag, in der Festpreistabelle bzw. im KVA ausgewiesenen Preise inkl. der jeweils gültigen MwSt. Die Zahlung ist bei Abholung mit den im Geschäft angebotenen Zahlungsarten fällig, bei vereinbartem Versand vor dem Versand. Bis zur vollständigen Zahlung können wir die Herausgabe verweigern (Ziff. 8.4).
Soweit Pauschalen einen Aufwand oder Schaden abgelten (z. B. Lager-, Hygiene-, Entsorgungs- oder Reinigungspauschalen), bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand oder Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
19. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Mängel, Defekte oder Folgeschäden, die nicht auf unseren Arbeiten beruhen (z. B. mangelnde Pflege, falsche Bedienung, Fremdeingriff), haften wir nicht. Wird ein Gerät trotz erkennbarer Undichtigkeit oder elektrischer Auffälligkeiten weiterbetrieben, wird ein hierdurch entstandenes Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB).
20. Widerrufsrecht
Unsere Aufträge werden in der Regel in unseren Geschäftsräumen geschlossen; hierfür besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wird ein Vertrag ausnahmsweise im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular stellen wir Ihnen in diesem Fall in Textform bereit. Beginnen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
21. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
22.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
22.3 Hinweise zur sicheren Nutzung
Bitte beachten Sie stets die Betriebsanleitung des Herstellers, insbesondere zu Entkalkung und Pflegeintervallen.